In Nordrhein-Westfalen ist das Fach Religion ein ordentliches und damit verpflichtendes Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen. Dennoch ist eine Abmeldung vom Religionsunterricht möglich.
Die Abmeldung erfolgt entweder durch die Erziehungsberechtigten oder mit dem Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) durch die Schülerin oder den Schüler. Melden sich Minderjährige vom Religionsunterricht ab, so werden deren Erziehungsberechtigte darüber durch die Schule informiert.
Die Abmeldung erfolgt schriftlich bei der Schulleitung. Für die organisatorischen Abläufe in der Schule ist es notwendig, dass die Abmeldungen vom Religionsunterricht bis zum 01.12. für das zweite Schulhalbjahr oder bis zum 01.06. für das neue Schuljahr erfolgen.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, nehmen stattdessen am Fach Praktische Philosophie teil.
Es ist möglich, dass Schülerinnen und Schüler, die dem jeweiligen Bekenntnis nicht angehören, dennoch am Religionsunterricht teilnehmen.
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
Abmeldung eines nicht religionsmündigen Schülers vom Religionsunterricht
Abmeldung eines religionsmündigen Schülers vom Religionsunterricht
Anmeldung eines nicht religionsmündigen Schülers vom Religionsunterricht
Anmeldung eines religionsmündigen Schülers vom Religionsunterricht